Blaues Kennzeichen… ab in den Frühling 2021

Immer zum 01. März jeden Jahres müssen die Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern ausgetauscht werden. Hierbei ändert sich jedes Jahr de Farbe, sodass auch eine Überprüfung aus der Ferne möglich ist.

War es im letzten Jahr die Farbe Schwarz ist es in diesem Jahr die Farbe Blau. Viele Halter, insbesondere Erstbesitzer vergessen den rechtzeitigen Wechsel jedoch häufig. Dies kann nicht nur zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, sondern es werden auch regelmäßig Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Zu den Kleinkrafträdern gehören z. B. Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, E-Scooter, bestimmte S- Pedelecs und Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Auch die aktuelle Pandemie und der Lockdown dürften als Ausrede nicht taugen. Viele Versicherungen schicken die neuen Kennzeichen auf Anfrage auch postalisch zu.

Ich empfehle Ihnen die die Umrüstung fristgerecht vorzunehmen und ab dem 01.03.2021 nicht mehr mit den alten Kennzeichen zu fahren. Sollten Sie es jedoch dann doch vergessen haben und es zu Problemen mit dem Versicherer oder der Polizei kommen, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, um die möglichen Rechtsfolgen abzumildern.