Die wichtigsten Änderungen im Verkehrsrecht 2017

Telefonieren Sie gerne mal am Steuer, natürlich mit dem Wissen, dass es verboten ist? Sind Sie in den Niederlanden oder Italien unterwegs? Es ist Zeit, sich zu informieren, denn mit dem Jahreswechsel werden einige rechtliche Neuerungen in Kraft treten.

Zu Beginn des Jahres 2017 gab es eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer. Es wird künftig weitere Geräte, wie zum Beispiel Tablets umfassen. Ebenfalls wird auch eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße diskutiert. Im Ausland wird es zu Änderungen für Auto- und Motorradfahrer kommen. In den Niederlanden und ebenfalls in Italien werden die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr angehoben.
Verkehrsteilnehmer, die in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, müssen künftig mit einem Führerscheinentzug von bis zwei Monaten rechnen. Für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse kommt das dann einem Fahrverbot in Italien gleich.
2017 soll ebenfalls das Carsharing- Gesetz in Kraft treten. Das Gesetz definiert, was man unter dem Begriff Carsharing- Fahrzeug versteht und wie solche Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch soll für sie die Befreiung von Parkgebühren gelten. Die Carsharing- Parkflächen werden durch ein neues Verkehrsschild gekennzeichnet.
Das Gesetz soll eine Grundlage dafür schaffen, dass kommunale Straßenbehörden im Wege einer Verordnung separate Parkflächen für diese Fahrzeuge ausweisen können.
Radfahrer in Deutschland müssen seit dem 1.Januar 2017 die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, wenn es keine speziellen Radfahrerampeln gibt. Bis dato waren immer die Fußgängerampeln verbindlich. Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 14. Dezember 2016 können Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern ebenfalls Radwege nutzen.

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Neue Regelung auf Autobahn und Bundesstraße!
Ab sofort gibt es ebenso eine Regelung, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Bereits bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung frei zu halten. „zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen“- ebenso bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den beiden daneben.

Erst verboten, jetzt ist es offiziell gestattet:
Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Kinder unter 8 Jahren dürfen wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen. Tempo 30 kann nun auch leichter vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen verhängt werden. Es ist kein Nachweis durch die Behörden mehr nötig, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen.